Amtsgericht Duisburg, 2017-01-13, 33 C 2118/16

33 C 2118/16Gericht erster Instanz13.01.2017

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Duisburg — 33 C 2118/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-01-13

Aktenzeichen: 33 C 2118/16

ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2017:0113.33C2118.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richterin

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 464,70 € nebst Zinsen hieraus i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.11.2014 sowie Mahnkosten i.H.v. 2,50 € zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Ohne Tatbestand (gemäß § 313a Abs. 1 ZPO).

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