Amtsgericht Duisburg, 2015-12-04, 41 F 12/15

41 F 12/15Gericht erster Instanz04.12.2015

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Duisburg — 41 F 12/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-12-04

Aktenzeichen: 41 F 12/15

ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2015:1204.41F12.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Richter am Amtsgericht

Tenor

Die Kosten des Verfahrens fallen der Antragstellerin und dem Antragsgegner zu gleichen Teilen zur Last, die außergerichtlichen Kosten trägt jeder Beteiligte selbst.

Der Verfahrenswert wird auf 3.000 € festgesetzt.

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