41 F 12/15•Amtsgericht Duisburg, 2015-12-04, 41 F 12/15
Amtsgericht Duisburg, 2015-12-04, 41 F 12/15
41 F 12/15Gericht erster Instanz04.12.2015
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Duisburg — 41 F 12/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-12-04
Aktenzeichen: 41 F 12/15
ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2015:1204.41F12.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Richter am Amtsgericht
Tenor
Die Kosten des Verfahrens fallen der Antragstellerin und dem Antragsgegner zu gleichen Teilen zur Last, die außergerichtlichen Kosten trägt jeder Beteiligte selbst.
Der Verfahrenswert wird auf 3.000 € festgesetzt.
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