50 C 779/12•Amtsgericht Duisburg, 2013-10-16, 50 C 779/12
Amtsgericht Duisburg, 2013-10-16, 50 C 779/12
50 C 779/12Gericht erster Instanz16.10.2013
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Duisburg — 50 C 779/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-10-16
Aktenzeichen: 50 C 779/12
ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2013:1016.50C779.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 50. Abteilung
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 711,10 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.09.2011 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 55 % den Beklagten als Gesamtschuldnern und zu 45 % dem Kläger auferlegt.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Parteien bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht die jeweils andere Partei zuvor Sicherheit in gleicher Höhe geleistet hat.
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