34 Ds-172 Js 402/07-984/08•Amtsgericht Duisburg, 2012-03-27, 34 Ds-172 Js 402/07-984/08
Amtsgericht Duisburg, 2012-03-27, 34 Ds-172 Js 402/07-984/08
34 Ds-172 Js 402/07-984/08Gericht erster Instanz27.03.2012
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Duisburg — 34 Ds-172 Js 402/07-984/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-03-27
Aktenzeichen: 34 Ds-172 Js 402/07-984/08
ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2012:0327.34DS172JS402.07.9.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter am Amtsgericht
Tenor
Der Angeklagte wird wegen Unterschlagung und Betruges in 127 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr verurteilt.
Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
Er trägt die Kosten des Verfahrens und die eigenen notwendigen Auslagen.
(§§ 246 I, II, 248 a, 263 I, III Nr. 1, 53 StGB)
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