33 C 1016/11•Amtsgericht Duisburg, 2011-11-04, 33 C 1016/11
Amtsgericht Duisburg, 2011-11-04, 33 C 1016/11
33 C 1016/11Gericht erster Instanz04.11.2011
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Duisburg — 33 C 1016/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-11-04
Aktenzeichen: 33 C 1016/11
ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2011:1104.33C1016.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 33. Abteilung
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 1.457,78 € seit dem 18.02.2011 und aus 186,23 € seit dem 18.03.2011 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.Auf die Widerklage werden der Kläger und Widerbeklagte sowie die Drittwiderbeklagten als Gesamtschuldner verurteilt, an den Beklagten zu 1) und Widerkläger 734,31 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 06.01.2011 sowie weitere 120,67 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 28.04.2011 zu zahlen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.