49 C 3398/09•Amtsgericht Duisburg, 2009-10-29, 49 C 3398/09
Amtsgericht Duisburg, 2009-10-29, 49 C 3398/09
49 C 3398/09Gericht erster Instanz29.10.2009
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Duisburg — 49 C 3398/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-10-29
Aktenzeichen: 49 C 3398/09
ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2009:1029.49C3398.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 49. Abteilung des Amtsgerichts
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits und die Kosten der Streithelferin hat der Kläger zu tragen.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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