60 IN 15/09•Amtsgericht Duisburg, 2009-10-08, 60 IN 15/09
Amtsgericht Duisburg, 2009-10-08, 60 IN 15/09
60 IN 15/09Gericht erster Instanz08.10.2009
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Duisburg — 60 IN 15/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-10-08
Aktenzeichen: 60 IN 15/09
ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2009:1008.60IN15.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 60. Abteilung des Amstgerichts
Tenor
In dem Insolvenzverfahren wird das Entgelt des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt L. wie folgt festgesetzt:
Vergütung 8.093,64 EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 %
liegen 250,-- EUR
Zwischensumme 8.243,64 EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von 8.343,64 EUR 1,566,29 EUR
Endbetrag 9.809,93 EUR
Nach Rechtskraft des Beschlusses kann der Endbetrag der vorläufig verwalteten Masse entnommen werden.
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