Amtsgericht Duisburg, 2009-10-08, 60 IN 15/09

60 IN 15/09Gericht erster Instanz08.10.2009

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Duisburg — 60 IN 15/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-10-08

Aktenzeichen: 60 IN 15/09

ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2009:1008.60IN15.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 60. Abteilung des Amstgerichts

Tenor

In dem Insolvenzverfahren wird das Entgelt des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt L. wie folgt festgesetzt:

Vergütung 8.093,64 EUR

Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 %

liegen 250,-- EUR


Zwischensumme 8.243,64 EUR

zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von 8.343,64 EUR 1,566,29 EUR


Endbetrag 9.809,93 EUR

Nach Rechtskraft des Beschlusses kann der Endbetrag der vorläufig verwalteten Masse entnommen werden.

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