Amtsgericht Duisburg, 2009-06-24, 60 IK 37/09

60 IK 37/09Gericht erster Instanz24.06.2009

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Duisburg — 60 IK 37/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-06-24

Aktenzeichen: 60 IK 37/09

ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2009:0624.60IK37.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 60. Abteilung des Amtsgerichts

Tenor

  1. Der Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung wird zurückgewiesen.

  2. Der Antrag des Schuldners auf Stundung der Verfahrenskosten wird zurückgewiesen.

  3. Der Antrag des Schuldners auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen wird mangels Masse abgewiesen.

  4. Die Kosten des Verfahrens trägt der Schuldner.

  5. Gegenstandswert (§ 58 Abs. 2 GKG): 100,00 EUR.

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