Amtsgericht Duisburg, 2009-06-23, 2 C 756/08

2 C 756/08Gericht erster Instanz23.06.2009

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Duisburg — 2 C 756/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-06-23

Aktenzeichen: 2 C 756/08

ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2009:0623.2C756.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Abteilung des Amtsgerichts

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil gegen ihn zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.