46 K 4/09•Amtsgericht Duisburg, 2009-04-02, 46 K 4/09
Amtsgericht Duisburg, 2009-04-02, 46 K 4/09
46 K 4/09Gericht erster Instanz02.04.2009
Regest
1. Auch mit Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens verliert der Schuldner die Befugnis, in gerichtlichen Verfahren über massezugehörige Bestandteile seines Vermögens, insbesondere in Zwangsversteigerungsverfahren, Anträge zu stellen oder Rechtsmittel einzulegen; seine Stelle wird von dem Treuhänder eingenommen. 2. Absonderungsgut, zu dessen Verwertung der Treuhänder nach § 313 Abs. 3 InsO nicht berechtigt ist, bleibt Teil der Insolvenzmasse und wird nicht zu insolvenzfreiem Vermögen des Schuldners.
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Duisburg — 46 K 4/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-04-02
Aktenzeichen: 46 K 4/09
ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2009:0402.46K4.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vollstreckungsgericht
Normen: ZPO § 766, InsO § 35 l, § 80 l, §§ 49 ff., §§ 165 ff., § 313 I, III
Leitsätze
-
Auch mit Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens verliert der Schuldner die Befugnis, in gerichtlichen Verfahren über massezugehörige Bestandteile seines Vermögens, insbesondere in Zwangsversteigerungsverfahren, Anträge zu stellen oder Rechtsmittel einzulegen; seine Stelle wird von dem Treuhänder eingenommen.
-
Absonderungsgut, zu dessen Verwertung der Treuhänder nach § 313 Abs. 3 InsO nicht berechtigt ist, bleibt Teil der Insolvenzmasse und wird nicht zu insolvenzfreiem Vermögen des Schuldners.
Tenor
Die Erinnerung der Eigentümer A und B vom 02.02.2009 gegen den Beschluss des Rechtspflegers vom 26.01.2009 über die Anordnung der Zwangsversteigerung wird zurückgewiesen. Die Kosten des Erinnerungsverfahrens tragen die Eigentümer aus dem insolvenzfreien Vermögen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.