33 C 2837/08•Amtsgericht Duisburg, 2008-10-30, 33 C 2837/08
Amtsgericht Duisburg, 2008-10-30, 33 C 2837/08
33 C 2837/08Gericht erster Instanz30.10.2008
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Duisburg — 33 C 2837/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-10-30
Aktenzeichen: 33 C 2837/08
ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2008:1030.33C2837.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 33. Abteilung des Amtsgerichts
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 750,00 € abzuwenden, falls nicht die Beklagten vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leisten.
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