27 C 1039/08•Amtsgericht Duisburg, 2008-10-01, 27 C 1039/08
Amtsgericht Duisburg, 2008-10-01, 27 C 1039/08
27 C 1039/08Gericht erster Instanz01.10.2008
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Duisburg — 27 C 1039/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-10-01
Aktenzeichen: 27 C 1039/08
ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2008:1001.27C1039.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Abteilung des Amtsgerichts
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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