Amtsgericht Duisburg, 2008-10-01, 27 C 1039/08

27 C 1039/08Gericht erster Instanz01.10.2008

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Duisburg — 27 C 1039/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-10-01

Aktenzeichen: 27 C 1039/08

ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2008:1001.27C1039.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 27. Abteilung des Amtsgerichts

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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