Amtsgericht Duisburg, 2008-07-29, 76a C 24/08

76a C 24/08Gericht erster Instanz29.07.2008

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Duisburg — 76a C 24/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-07-29

Aktenzeichen: 76a C 24/08

ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2008:0729.76A.C24.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilgericht

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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