Amtsgericht Duisburg, 2008-06-04, 50 C 2851/07

50 C 2851/07Gericht erster Instanz04.06.2008

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Duisburg — 50 C 2851/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-06-04

Aktenzeichen: 50 C 2851/07

ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2008:0604.50C2851.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 50. Abteilung des Amtsgerichts

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.400,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 29.11.2005 zu zahlen.

Die Kosten Kosten des Rechsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Die Sicherheit kann auch durch Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse erbracht werden.

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