50 C 2851/07•Amtsgericht Duisburg, 2008-06-04, 50 C 2851/07
Amtsgericht Duisburg, 2008-06-04, 50 C 2851/07
50 C 2851/07Gericht erster Instanz04.06.2008
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Duisburg — 50 C 2851/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-06-04
Aktenzeichen: 50 C 2851/07
ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2008:0604.50C2851.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 50. Abteilung des Amtsgerichts
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.400,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 29.11.2005 zu zahlen.
Die Kosten Kosten des Rechsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
Die Sicherheit kann auch durch Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse erbracht werden.
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