33 C 3805/07•Amtsgericht Duisburg, 2008-04-03, 33 C 3805/07
Amtsgericht Duisburg, 2008-04-03, 33 C 3805/07
33 C 3805/07Gericht erster Instanz03.04.2008
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Duisburg — 33 C 3805/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-04-03
Aktenzeichen: 33 C 3805/07
ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2008:0403.33C3805.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 33. Abteilung des Amtsgerichts
Tenor
I.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 653,56 Euro nebst 5 % Zinsen über dem
jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.11.2006 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.
Von den Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger 18/25, der Beklagten 7/25
auferlegt.
III.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 890,00 Euro abzuwenden, falls nicht der Kläger vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet. Dem Kläger wird seinerseits nachgelassen, die ZwangsVollstreckung wegen der Kosten des abgewiesenen Teils durch Sicherheitsleistung in Höhe von 605,00 Euro abzuwenden, falls nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
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