Amtsgericht Duisburg, 2008-03-13, 73 C 1565/07

73 C 1565/07Gericht erster Instanz13.03.2008

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Duisburg — 73 C 1565/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-03-13

Aktenzeichen: 73 C 1565/07

ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2008:0313.73C1565.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 73. Abteilung des Amtsgerichts

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Vollstreckung in gleicher Höhe leistet.

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