27 C 5476/06•Amtsgericht Duisburg, 2007-05-15, 27 C 5476/06
Amtsgericht Duisburg, 2007-05-15, 27 C 5476/06
27 C 5476/06Gericht erster Instanz15.05.2007
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Duisburg — 27 C 5476/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-05-15
Aktenzeichen: 27 C 5476/06
ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2007:0515.27C5476.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Tenor
Die Beklagten werden verurteilt, an den Kläger 600€ nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszins seit dem 21.11.2006 und an den Sachverständigen zur Freistellung des Klägers weitere 144,71€ nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszins seit dem 21.11.2006 zu zahlen.
Sie werden weiter verurteilt, an den Kläger nicht anrechenbare vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 60,61€ zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 1/4 und den Beklagten zu 3/4 auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten können die Vollstreckung durch Sicherheitleistung in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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