Amtsgericht Duisburg, 2007-04-26, 64 IN 110/06

64 IN 110/06Gericht erster Instanz26.04.2007

Regest

Ein nach Verfahrenseröffnung wirksam zurückgenommener Antrag auf Restschuldbefreiung kann in demselben Insolvenzverfahren nicht erneut gestellt werden.

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Duisburg — 64 IN 110/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-04-26

Aktenzeichen: 64 IN 110/06

ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2007:0426.64IN110.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Insolvenzgericht

Normen: InsO § 287

Leitsätze

Ein nach Verfahrenseröffnung wirksam zurückgenommener Antrag auf Restschuldbefreiung kann in demselben Insolvenzverfahren nicht erneut gestellt werden.

Tenor

Die Anträge des Schuldners vom 23.04.2007 auf Restschuldbefreiung und Stundung der Verfahrenskosten werden zurückgewiesen.

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