64 IN 110/06•Amtsgericht Duisburg, 2007-04-26, 64 IN 110/06
Amtsgericht Duisburg, 2007-04-26, 64 IN 110/06
64 IN 110/06Gericht erster Instanz26.04.2007
Regest
Ein nach Verfahrenseröffnung wirksam zurückgenommener Antrag auf Restschuldbefreiung kann in demselben Insolvenzverfahren nicht erneut gestellt werden.
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Duisburg — 64 IN 110/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-04-26
Aktenzeichen: 64 IN 110/06
ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2007:0426.64IN110.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Insolvenzgericht
Normen: InsO § 287
Leitsätze
Ein nach Verfahrenseröffnung wirksam zurückgenommener Antrag auf Restschuldbefreiung kann in demselben Insolvenzverfahren nicht erneut gestellt werden.
Tenor
Die Anträge des Schuldners vom 23.04.2007 auf Restschuldbefreiung und Stundung der Verfahrenskosten werden zurückgewiesen.
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