Amtsgericht Duisburg, 2007-01-04, 6 C 3245/06

6 C 3245/06Gericht erster Instanz04.01.2007

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Duisburg — 6 C 3245/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-01-04

Aktenzeichen: 6 C 3245/06

ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2007:0104.6C3245.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilgericht

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 75,40 Euro sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 17,50 Euro jeweils nebst Zinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.08.2006 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung wird nicht zugelassen.

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