Amtsgericht Duisburg, 2006-04-25, 2 C 2862/05

2 C 2862/05Gericht erster Instanz25.04.2006

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Duisburg — 2 C 2862/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-04-25

Aktenzeichen: 2 C 2862/05

ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2006:0425.2C2862.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilgericht

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 437,22 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.05.2005 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung wird nicht zugelassen.

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