Amtsgericht Duisburg, 2006-02-16, 77 C 3287/05

77 C 3287/05Gericht erster Instanz16.02.2006

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Duisburg — 77 C 3287/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-02-16

Aktenzeichen: 77 C 3287/05

ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2006:0216.77C3287.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilgericht

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.250,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.07.2005 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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