Amtsgericht Duisburg, 2006-02-08, 53 C 4028/05

53 C 4028/05Gericht erster Instanz08.02.2006

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Duisburg — 53 C 4028/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-02-08

Aktenzeichen: 53 C 4028/05

ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2006:0208.53C4028.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilgericht

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, die Klägerin in Höhe von 117,62 Euro von den Gebührenansprüchen des Rechtsbeistandes pp. gemäß dessen Aufforderungsschreiben vom 19.04.2005 zu Aktenzeichen D/II freizustellen sowie an die Klägerin 4,28 Euro Zinsen zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten als Gesamtschuldnern auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung wird nicht zugelassen.

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