53 C 4028/05•Amtsgericht Duisburg, 2006-02-08, 53 C 4028/05
Amtsgericht Duisburg, 2006-02-08, 53 C 4028/05
53 C 4028/05Gericht erster Instanz08.02.2006
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Duisburg — 53 C 4028/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-02-08
Aktenzeichen: 53 C 4028/05
ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2006:0208.53C4028.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, die Klägerin in Höhe von 117,62 Euro von den Gebührenansprüchen des Rechtsbeistandes pp. gemäß dessen Aufforderungsschreiben vom 19.04.2005 zu Aktenzeichen D/II freizustellen sowie an die Klägerin 4,28 Euro Zinsen zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten als Gesamtschuldnern auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Berufung wird nicht zugelassen.
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