Amtsgericht Duisburg, 2006-01-12, 49 C 1441/05

49 C 1441/05Gericht erster Instanz12.01.2006

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Duisburg — 49 C 1441/05 — Teilurteil

Entscheidungsdatum: 2006-01-12

Aktenzeichen: 49 C 1441/05

ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2006:0112.49C1441.05.00

Dokumenttyp: Teilurteil

Spruchkörper: Richterin

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, den Klägern für die Jahre 2002 und 2003 eine Wärmeabrechnung zu erteilen, die die Anforderungen der Heizkostenverordnung erfüllt.

Hinsichtlich des Feststellungsantrags wird die Klage abgewiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlußurteil vorbehalten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch die Kläger durch Sicherheitsleistung in Höhe von 800 € abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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