51 C 3908/05•Amtsgericht Duisburg, 2005-12-30, 51 C 3908/05
Amtsgericht Duisburg, 2005-12-30, 51 C 3908/05
51 C 3908/05Gericht erster Instanz30.12.2005
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Duisburg — 51 C 3908/05 — Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil
Entscheidungsdatum: 2005-12-30
Aktenzeichen: 51 C 3908/05
ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2005:1230.51C3908.05.00
Dokumenttyp: Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil
Spruchkörper: 51. Abteilung
Tenor
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Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 26,65 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 30.09.2005 zzgl. vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten in Höhe von 47,50 € zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 95 % und die Beklagte zu 5 %.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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Die Berufung wird nicht zugelassen.
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