Amtsgericht Duisburg, 2005-01-21, 53 C 5163/04

53 C 5163/04Gericht erster Instanz21.01.2005

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Duisburg — 53 C 5163/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-01-21

Aktenzeichen: 53 C 5163/04

ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2005:0121.53C5163.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilgericht

Tenor

hat das Amtsgericht Duisburg im vereinfachten Verfahren gemäß § 495 a ZPO am 21.01.2005 durch den Richter für Recht erkannt:

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 6,53 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.08.2004 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 97 % und der Beklagten zu 3 % auferlegt.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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