6 C 2662/04•Amtsgericht Duisburg, 2004-09-20, 6 C 2662/04
Amtsgericht Duisburg, 2004-09-20, 6 C 2662/04
6 C 2662/04Gericht erster Instanz20.09.2004
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Duisburg — 6 C 2662/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-09-20
Aktenzeichen: 6 C 2662/04
ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2004:0920.6C2662.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Abteilung
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet
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