Amtsgericht Duisburg, 2004-02-13, 91 F 27/03

91 F 27/03Gericht erster Instanz13.02.2004

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Duisburg — 91 F 27/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-02-13

Aktenzeichen: 91 F 27/03

ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2004:0213.91F27.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richter am Amtsgericht

Tenor

I.

Die am 24. September 1986 vor dem Standesbeamten des Standesamts Duisburg-Rheinhausen unter Heiratsregisternummer … geschlossene Ehe der Parteien wird geschieden.

II.

Vom Konto Nr. … des Antragstellers bei der Knappschaft werden auf das Konto Nr. … der Antragsgegners bei … Rentenanwartschaften in Höhe von monatlich 248,49 EUR, bezogen auf den 31. Juli 2003 , übertragen.

Zu Lasten der für den Antragsteller bei … bestehenden Versorgungsanwartschaften werden auf dem Konto Nr. … der Antragsgegnerin bei … für die Antragsgegnerin Rentenanwartschaften in Höhe von monatlich 42,37 EUR, bezogen auf den 31. Juli 2003, begründet.

Diese Monatsbeträge sind in Entgeltpunkte umzurechnen.

III.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

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