2 C 4814/01•Amtsgericht Duisburg, 2003-12-02, 2 C 4814/01
Amtsgericht Duisburg, 2003-12-02, 2 C 4814/01
2 C 4814/01Gericht erster Instanz02.12.2003
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Duisburg — 2 C 4814/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-12-02
Aktenzeichen: 2 C 4814/01
ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2003:1202.2C4814.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilabteilung
Tenor
- Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.093,08 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 13.09.2001 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
-
von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 1/3 und der Beklagte 2/3.
-
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.800,00 EUR vorläufig voll-streckbar.
Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 400,00 EUR abzuwenden, wenn nicht zuvor der Be-klagte Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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