49 C 5346/02•Amtsgericht Duisburg, 2003-04-08, 49 C 5346/02
Amtsgericht Duisburg, 2003-04-08, 49 C 5346/02
49 C 5346/02Gericht erster Instanz08.04.2003
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Duisburg — 49 C 5346/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-04-08
Aktenzeichen: 49 C 5346/02
ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2003:0408.49C5346.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 49. Abteilung des Amtsgerichts
Tenor
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Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 188,92 nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 07.09.2002 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 64 %, diie Beklagte trägt 36 %.
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Das Urteil ist für beide Parteien vorläufig vollstreckbar.
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Die Berufung wird nicht zugelassen.
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