Amtsgericht Duisburg, 2003-04-08, 49 C 5346/02

49 C 5346/02Gericht erster Instanz08.04.2003

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Duisburg — 49 C 5346/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-04-08

Aktenzeichen: 49 C 5346/02

ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2003:0408.49C5346.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 49. Abteilung des Amtsgerichts

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 188,92 nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 07.09.2002 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  2. Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 64 %, diie Beklagte trägt 36 %.

  3. Das Urteil ist für beide Parteien vorläufig vollstreckbar.

  4. Die Berufung wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.