2 C 2139/01•Amtsgericht Duisburg, 2002-03-05, 2 C 2139/01
Amtsgericht Duisburg, 2002-03-05, 2 C 2139/01
2 C 2139/01Gericht erster Instanz05.03.2002
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Duisburg — 2 C 2139/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-03-05
Aktenzeichen: 2 C 2139/01
ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2002:0305.2C2139.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Abteilung
Tenor
I.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.045,16 € nebst 4 % Zinsen seit dem 4.3.2000 zu zahlen.
II.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.
III.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.600,-- € vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.