35 C 1371/01•Amtsgericht Duisburg, 2002-01-23, 35 C 1371/01
Amtsgericht Duisburg, 2002-01-23, 35 C 1371/01
35 C 1371/01Gericht erster Instanz23.01.2002
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Duisburg — 35 C 1371/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-01-23
Aktenzeichen: 35 C 1371/01
ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2002:0123.35C1371.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Tenor
- Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 1,430,98 Euro nebst 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit 10.03.2001 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
-
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 1/3 und den Beklagten als Gesamtschuldner zu 2/3 auferlegt.
-
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar, durch den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.120,00 Euro. Die Sicherheitsleistung kann auch durch Bank- oder Sparkassenbürgschaft erbracht werden.
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