Amtsgericht Duisburg, 2002-01-02, 49 C 4055/01

49 C 4055/01Gericht erster Instanz02.01.2002

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Duisburg — 49 C 4055/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-01-02

Aktenzeichen: 49 C 4055/01

ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2002:0102.49C4055.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilgericht

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Von der Darstellung des Tatbestands wird gem. § 495 a Abs. 2 ZPO abgesehen.

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