49 C 4055/01•Amtsgericht Duisburg, 2002-01-02, 49 C 4055/01
Amtsgericht Duisburg, 2002-01-02, 49 C 4055/01
49 C 4055/01Gericht erster Instanz02.01.2002
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Duisburg — 49 C 4055/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-01-02
Aktenzeichen: 49 C 4055/01
ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2002:0102.49C4055.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Von der Darstellung des Tatbestands wird gem. § 495 a Abs. 2 ZPO abgesehen.
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