Amtsgericht Duisburg, 2001-05-06, 51 C 781/01

51 C 781/01Gericht erster Instanz06.05.2001

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Duisburg — 51 C 781/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-05-06

Aktenzeichen: 51 C 781/01

ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2001:0506.51C781.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilgericht

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 400,-- DM abwenden, wenn nicht die beklagte Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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