35 C 313/98•Amtsgericht Duisburg, 1999-01-13, 35 C 313/98
Amtsgericht Duisburg, 1999-01-13, 35 C 313/98
35 C 313/98Gericht erster Instanz13.01.1999
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Duisburg — 35 C 313/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-01-13
Aktenzeichen: 35 C 313/98
ECLI: ECLI:DE:AGDU1:1999:0113.35C313.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
III. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird gestattet, die Vollstreckung wegen der Kosten durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 500,-- DM abzuwenden, wenn diese nicht in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
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