Amtsgericht Duisburg, 1999-01-13, 35 C 313/98

35 C 313/98Gericht erster Instanz13.01.1999

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Duisburg — 35 C 313/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-01-13

Aktenzeichen: 35 C 313/98

ECLI: ECLI:DE:AGDU1:1999:0113.35C313.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilgericht

Tenor

I. Die Klage wird abgewiesen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

III. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird gestattet, die Vollstreckung wegen der Kosten durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 500,-- DM abzuwenden, wenn diese nicht in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

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