Amtsgericht Detmold, 2023-02-15, 34 F 252/22

34 F 252/22Gericht erster Instanz15.02.2023

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Detmold — 34 F 252/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-02-15

Aktenzeichen: 34 F 252/22

ECLI: ECLI:DE:AGDT:2023:0215.34F252.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Amtsgericht Detmold

Normen: BGB § 1671; FamFG § 156; FamFG § 163

Tenor

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht des Kindes A, geb. am 00.00.0000 wird unter Abweisung des entsprechenden Antrages des Vater auf die Mutter übertragen.

Im Übrigen besteht die gemeinsame elterliche Sorge fort.

Die Gerichtskosten tragen die Kindeseltern zu je 1/2; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Verfahrenswert: 2.000,00 EUR (§§ 41, 45 FamGKG).

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