Amtsgericht Detmold, 2022-05-24, 34 F 1/22

34 F 1/22Gericht erster Instanz24.05.2022

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Detmold — 34 F 1/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-05-24

Aktenzeichen: 34 F 1/22

ECLI: ECLI:DE:AGDT:2022:0524.34F1.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Einzelrichterin

Tenor

Der Kindesmutter werden einstweilen weiterhin das Recht auf Antragstellung nach dem SGB VIII sowie das Umgangsbestimmungsrecht entzogen.

Dem Kindesvater werden einstweilen das Aufenthaltsbestimmungsrecht, die Gesundheitsfürsorge, das Recht auf Antragstellung nach dem SGB VIII sowie das Umgangsbestimmungsrecht entzogen.

Es wird insoweit Ergänzungspflegschaft angeordnet.

Zum Ergänzungspfleger wird das Kreisjugendamt Lippe bestimmt.

Gerichtskosten werden nicht erhoben, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Verfahrenswert: 2.000,00 Euro (§§ 41, 45 Abs. 1 FamGKG)

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