Amtsgericht Detmold, 2022-04-14, 41 C 381/21

41 C 381/21Gericht erster Instanz14.04.2022

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Detmold — 41 C 381/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-04-14

Aktenzeichen: 41 C 381/21

ECLI: ECLI:DE:AGDT:2022:0414.41C381.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Einzelrichter

Tenor

Die Beklagten wird verurteilt, die von ihr bewohnte Wohnung im Hause „A-Straße 00“, in B, 1. OG, bestehend aus 3 Zimmern, Küche, Bad bis spätestens zum 30.06.2022 zu räumen und geräumt an den Kläger herauszugeben.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger außergerichtliche Rechtsverteidigungskosten in Höhe von 238,83 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.02.2022 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte ist befugt, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe 3.000,00 EUR abzuwenden, wenn nicht zuvor der Kläger Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.

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