Amtsgericht Detmold, 2020-03-17, 33 F 221/19

33 F 221/19Gericht erster Instanz17.03.2020

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Detmold — 33 F 221/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-03-17

Aktenzeichen: 33 F 221/19

ECLI: ECLI:DE:AGDT:2020:0317.33F221.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Richter

Tenor

Der Antragstellerin wird das gesamte Haus C-Straße, E nebst Gartengrundstück für die Dauer des Getrenntlebens zur alleinigen Nutzung zugewiesen.

Dem Antragsgegner wird untersagt, das Grundstück C-Straße, E

ohne vorherige Zustimmung der Antragstellerin zu betreten. Auf Aufforderung hat das Haus bzw. Grundstück sofort zu verlassen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

Der Verfahrenswert wird auf 3.000,00 € festgesetzt.

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