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33 F 221/19•Amtsgericht Detmold, 2020-03-17, 33 F 221/19
33 F 221/19Gericht erster Instanz17.03.2020
Entscheidungsdatum: 2020-03-17
Aktenzeichen: 33 F 221/19
ECLI: ECLI:DE:AGDT:2020:0317.33F221.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Richter
Der Antragstellerin wird das gesamte Haus C-Straße, E nebst Gartengrundstück für die Dauer des Getrenntlebens zur alleinigen Nutzung zugewiesen.
Dem Antragsgegner wird untersagt, das Grundstück C-Straße, E
ohne vorherige Zustimmung der Antragstellerin zu betreten. Auf Aufforderung hat das Haus bzw. Grundstück sofort zu verlassen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.
Der Verfahrenswert wird auf 3.000,00 € festgesetzt.
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