Amtsgericht Detmold, 2019-09-17, 4 Ls-23 Js 2879/18-68/19

4 Ls-23 Js 2879/18-68/19Gericht erster Instanz17.09.2019

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Detmold — 4 Ls-23 Js 2879/18-68/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-09-17

Aktenzeichen: 4 Ls-23 Js 2879/18-68/19

ECLI: ECLI:DE:AGDT:2019:0917.4LS23JS2879.18.68.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Strafrichter

Tenor

Der Angeklagte wird wegen des unerlaubten, vorsätzlichen Ankaufs von streng geschützten Arten in 30 Fällen und des unerlaubten, vorsätzlichen Vorrätighaltens zu Verkaufzwecken von streng geschützten Arten zu einer

Gesamtgeldstrafe von 270 Tagessätzen in Höhe von 40 Euro

verurteilt.

Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens einschließlich seiner notwendigen Auslagen zu tragen.

Angewendete Vorschriften: §§ 71 II Nr. 1, III BNatSchG, 53 StGB

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