4 Ls-23 Js 2879/18-68/19•Amtsgericht Detmold, 2019-09-17, 4 Ls-23 Js 2879/18-68/19
Amtsgericht Detmold, 2019-09-17, 4 Ls-23 Js 2879/18-68/19
4 Ls-23 Js 2879/18-68/19Gericht erster Instanz17.09.2019
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Detmold — 4 Ls-23 Js 2879/18-68/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-09-17
Aktenzeichen: 4 Ls-23 Js 2879/18-68/19
ECLI: ECLI:DE:AGDT:2019:0917.4LS23JS2879.18.68.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Strafrichter
Tenor
Der Angeklagte wird wegen des unerlaubten, vorsätzlichen Ankaufs von streng geschützten Arten in 30 Fällen und des unerlaubten, vorsätzlichen Vorrätighaltens zu Verkaufzwecken von streng geschützten Arten zu einer
Gesamtgeldstrafe von 270 Tagessätzen in Höhe von 40 Euro
verurteilt.
Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens einschließlich seiner notwendigen Auslagen zu tragen.
Angewendete Vorschriften: §§ 71 II Nr. 1, III BNatSchG, 53 StGB
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