6 C 387/18•Amtsgericht Detmold, 2019-02-01, 6 C 387/18
Amtsgericht Detmold, 2019-02-01, 6 C 387/18
6 C 387/18Gericht erster Instanz01.02.2019
Regest
Dem nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach §§ 7, 19 SchVG bestellten gemeinsamen Vertreter steht ein gesetzlicher Anspruch auf Vergütung gegen die einzelnen Schuldverschreibungsgläubiger nicht zu.
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Detmold — 6 C 387/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-02-01
Aktenzeichen: 6 C 387/18
ECLI: ECLI:DE:AGDT:2019:0201.6C387.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richterin
Normen: SchVG § 7 Abs. 6, SchVG § 19 Abs. 1, SchVG § 19 Abs. 2, SchVG § 5 Abs. 1
Leitsätze
Dem nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach §§ 7, 19 SchVG bestellten gemeinsamen Vertreter steht ein gesetzlicher Anspruch auf Vergütung gegen die einzelnen Schuldverschreibungsgläubiger nicht zu.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.