7 C 260/16•Amtsgericht Detmold, 2016-11-17, 7 C 260/16
Amtsgericht Detmold, 2016-11-17, 7 C 260/16
7 C 260/16Gericht erster Instanz17.11.2016
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Detmold — 7 C 260/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-11-17
Aktenzeichen: 7 C 260/16
ECLI: ECLI:DE:AGDT:2016:1117.7C260.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Amtsgericht
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreites werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht diese vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 3.851,13 € festgesetzt.
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