Amtsgericht Detmold, 2013-08-02, 33 F 158/12

33 F 158/12Gericht erster Instanz02.08.2013

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Detmold — 33 F 158/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-08-02

Aktenzeichen: 33 F 158/12

ECLI: ECLI:DE:AGDT:2013:0802.33F158.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Familiengericht

Tenor

Der Antragsgegner wird verpflichtet an die Antragstellerin 4.155,55 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.11.2011 zu zahlen.

Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragstellerin zu 10 % und der Antragsgegner zu 90 %.

Der Verfahrenswert wird auf 7.844,45 € festgesetzt.

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