23 XIV 2825/B•Amtsgericht Detmold, 2013-07-11, 23 XIV 2825/B
Amtsgericht Detmold, 2013-07-11, 23 XIV 2825/B
23 XIV 2825/BGericht erster Instanz11.07.2013
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Detmold — 23 XIV 2825/B — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-07-11
Aktenzeichen: 23 XIV 2825/B
ECLI: ECLI:DE:AGDT:2013:0711.23XIV2825B.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Richter
Normen: AufenthG § 62 Abs. 3
Tenor
Gegen den Betroffenen wird die Abschiebungshaft angeordnet.
Die sofortige Wirksamkeit dieser Entscheidung wird angeordnet. Der Zeitpunkt der sofortigen Wirksamkeit ist eingetreten am 11.07.2013 um 15.10 Uhr mit Bekanntgabe an den Betroffenen im Anhörungstermin.
Die Haft dauert bis zur möglichen Abschiebung des Betroffenen, längstens jedoch bis zum 22.07.2013 vorbehaltlich einer Verlängerung der Entscheidung.
Der Betroffene trägt die Kosten des Verfahrens.
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