8 C 272/11•Amtsgericht Detmold, 2013-05-03, 8 C 272/11
Amtsgericht Detmold, 2013-05-03, 8 C 272/11
8 C 272/11Gericht erster Instanz03.05.2013
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Detmold — 8 C 272/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-05-03
Aktenzeichen: 8 C 272/11
ECLI: ECLI:DE:AGDT:2013:0503.8C272.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter am Amtsgericht
Normen: BGB § 254
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 390,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.05.2011 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreites tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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