Amtsgericht Detmold, 2012-12-17, 8 C 367/12

8 C 367/12Gericht erster Instanz17.12.2012

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Detmold — 8 C 367/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-12-17

Aktenzeichen: 8 C 367/12

ECLI: ECLI:DE:AGDT:2012:1217.8C367.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richter

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die T AG, 1.580,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz jeweils aus einem Betrag von 377,00 € seit dem 15. Mai 2012, dem 15. Juni 2012, 15. Juli 2012 und dem 15. August 2012 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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