Amtsgericht Detmold, 2012-01-06, 8 C 510/10

8 C 510/10Gericht erster Instanz06.01.2012

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Detmold — 8 C 510/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-01-06

Aktenzeichen: 8 C 510/10

ECLI: ECLI:DE:AGDT:2012:0106.8C510.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richter

Tenor

Das Versäumnisurteil vom 25.03.2011 wird mit der Maßgabe aufrechterhalten, dass sich seine vorläufige Vollstreckbarkeit nach diesem Urteil richtet.

Die weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.