8 C 510/10•Amtsgericht Detmold, 2012-01-06, 8 C 510/10
Amtsgericht Detmold, 2012-01-06, 8 C 510/10
8 C 510/10Gericht erster Instanz06.01.2012
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Detmold — 8 C 510/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-01-06
Aktenzeichen: 8 C 510/10
ECLI: ECLI:DE:AGDT:2012:0106.8C510.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter
Tenor
Das Versäumnisurteil vom 25.03.2011 wird mit der Maßgabe aufrechterhalten, dass sich seine vorläufige Vollstreckbarkeit nach diesem Urteil richtet.
Die weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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