7 C 308/11•Amtsgericht Detmold, 2011-06-15, 7 C 308/11
Amtsgericht Detmold, 2011-06-15, 7 C 308/11
7 C 308/11Gericht erster Instanz15.06.2011
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Detmold — 7 C 308/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-06-15
Aktenzeichen: 7 C 308/11
ECLI: ECLI:DE:AGDT:2011:0615.7C308.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Richter
Tenor
Der An¬trag auf Erlass der einst¬wei¬li¬gen Ver¬fü¬gung wird auf Kos¬ten des Antragstellers zu¬rück¬ge¬wie¬sen.
Der Ver¬fah¬rens¬wert wird auf 300,00 Euro fest¬ge¬setzt.
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