6 C 241/08•Amtsgericht Detmold, 2008-10-31, 6 C 241/08
Amtsgericht Detmold, 2008-10-31, 6 C 241/08
6 C 241/08Gericht erster Instanz31.10.2008
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Detmold — 6 C 241/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-10-31
Aktenzeichen: 6 C 241/08
ECLI: ECLI:DE:AGDT:2008:1031.6C241.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilrichter
Tenor
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Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 1.500 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf jeweils 750 € seit dem 5.09.2007 und dem 5.10.2007 sowie vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 186,24 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten seit dem 16.06.2008 zu zahlen.
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Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Von den Kosten des Rechtsstreites tragen die Klägerin 90 % und die Beklagten als Gesamtschuldner 10 %.
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Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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