Amtsgericht Detmold, 2008-10-31, 6 C 241/08

6 C 241/08Gericht erster Instanz31.10.2008

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Detmold — 6 C 241/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-10-31

Aktenzeichen: 6 C 241/08

ECLI: ECLI:DE:AGDT:2008:1031.6C241.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilrichter

Tenor

  1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 1.500 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf jeweils 750 € seit dem 5.09.2007 und dem 5.10.2007 sowie vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 186,24 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten seit dem 16.06.2008 zu zahlen.

  2. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

  3. Von den Kosten des Rechtsstreites tragen die Klägerin 90 % und die Beklagten als Gesamtschuldner 10 %.

  4. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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