Amtsgericht Detmold, 2007-05-15, 6 C 60/07

6 C 60/07Gericht erster Instanz15.05.2007

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Detmold — 6 C 60/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-05-15

Aktenzeichen: 6 C 60/07

ECLI: ECLI:DE:AGDT:2007:0515.6C60.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilrichter

Normen: §§ 823, 254 BGB, 7, 17 StVG

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Streitwert: 783,11 €.

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