Amtsgericht Detmold, 2005-07-14, 8 C 392/05

8 C 392/05Gericht erster Instanz14.07.2005

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Detmold — 8 C 392/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-07-14

Aktenzeichen: 8 C 392/05

ECLI: ECLI:DE:AGDT:2005:0714.8C392.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilrichter

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 149,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 28.12.2004 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 18% und dem Beklagten zu 82% auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollsteckbar.

Die Berufung wird nicht zugelassen.

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